| |
|
Die Verpflichtung, daß (nach §21a StVO) Fahrer und Beifahrer von Krafträdern einen nach ECE-Norm gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm tragen müssen, ist seit dem 01. Januar 1993. |
| |
Das vordere Kennzeichen ist seid Juli 2008 pflicht. Fraglich ist die Situation, wenn das vordere explizit ausgetragen ist. | |